Wytech AG, im Grindel 6, CH-8932 Mettmenstetten
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / AGB
Geltungsbereich der AGB
Sofern nicht anders erwähnt, gelten diese Bestimmungen für unseren Online-Auftritt als auch für alle schriftlichen Dokumente der Wytech AG. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen als PDF Dokument bereit und sind ein fixer Bestandteil jeder Offerte, Auftragsbestätigung, Lieferung und jeder Rechnung der Wytech AG.
1.1 Lieferungen innerhalb der Schweiz
Für alle Details, welche nicht in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beschrieben sind, gilt das schweizerische Obligationenrecht (OR).
1.2 Lieferungen ausserhalb der Schweiz
Für Lieferungen ausserhalb der Schweiz gelten die gleichen Bestimmungen und gesetzlichen Grundlagen wie innerhalb der Schweiz. Lieferstopp, sofortige Kündigung des Vertrages und juristische Schritte behalten wir uns in Fällen vor, wenn es sich um bös- oder mutwillige Täuschung über den Einsatz des Endproduktes handelt und/oder die Produkte für strafrechtliche Anwendungen missbraucht werden, und lehnen Haftung jeder Art ausdrücklich ab.
1.3 Meldepflicht
In diesem Sinne ist die Meldepflicht für den Einsatz der Vertragsprodukte in kritischen Endprodukten bei der Firma Wytech AG Vorschrift.
2. Preis-,Versand-, Verkaufs- & Lieferbedingungen
Ist nichts anderes vermerkt, gelten grundsätzlich diese hier festgehaltenen allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen, Stand per 01.10.2013
2.1 Gültigkeit
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen sind auf sämtliche Verträge und Vertragsverhältnisse zwischen WYTECH AG und dem Besteller oder Lieferanten anwendbar. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des Bestellers, die mit diesen Allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sich die WYTECH AG schriftlich damit einverstanden erklärt. Durch die Unterzeichnung von Kaufverträgen oder Bestellungen aufgrund unserer Offerte, welche auf die Allgemeinen Verkaufs & Lieferbedingungen verweisen, bringt der Besteller zum Ausdruck, dass er die Allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen zur Kenntnis genommen und als verbindlich anerkannt hat.
3.1 Offerten
Offerten, die keine Annahmefrist (Offertgültigkeit) oder eine verflossene Frist enthalten, sind unverbindlich.
3.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn die WYTECH AG nach Eingang der Bestellung ihre Annahme schriftlich bestätigt hat. Bestellerseitige Einkaufsbedingungen sind ohne der schriftlichen Bestätigung der Wytech AG grundsätzlich ungültig. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch WYTECH AG. Das Zustandekommen des Vertrages kann zudem von einer finanziellen Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
3.2.1 Verträge mit Privatpersonen
Grundsätzlich erfolgen Verkäufe an Privatpersonen auf Vorkasse
3.2.2 Verträge über technische Dienstleistungen
Mit der Bestellung und Bezahlung über eine technische Lösung oder ein konstruktives Design geht diese nicht automatisch in den Besitz des Auftraggebers über. Ohne schriftliche Klausel im Vertrag, gewährt der Auftraggeber/Besteller automatisch der Wytech AG das Recht, ihr geistiges Eigentum und Know-How in Form von Zeichnungen, Plänen, Skizzen und techn. Vorschlägen in der Entwicklung oder im Design zu schützen, oder weitergehend als Wytech Errungenschaft zu verwenden. Mit der Bestellung des Kunden ist diese Klausel stillschweigend zur Kenntnis genommen und gültig. Wird das Design oder die technische Lösung an Dritte, Tochter- oder Nachfolgefirmen zur kommerziellen Verwertung weitergereicht, behält sich die Wytech AG das Recht vor, 5% des erzielten Umsatzes mit dem Produkt oder der damit erbrachten Dienstleistung pro rata temporis einzufordern.
3.3 Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich netto ab Domizil der Wytech AG, exklusiv MWST, unverpackt, und wenn nicht anders angegeben in Schweizer Franken.
3.3.1 Unvermeidbare Preisanpassungen
Die Wytech AG behält sich ausdrücklich vor, die vertraglich vereinbarten Preise in folgenden Fällen prozentual anzupassen:
a) falls sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Lohnsätze oder die Materialpreise nachweislich massiv* ändern
b) bei grossen Preisdifferenzen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin infolge massiven Kursschwankungen von Fremdwährung oder Lieferkosten/art der Lieferungen (Import&lokale Lieferkosten) der Wytech AG
c) bei Änderungen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin der Zolltarife für den Warenverkehr mit den Ländern der Lieferfirmen der Wytech AG „massiv“ bedeutet eine Schwankung von 5%
3.3.2 Vertragsrücktritt durch Preisanpassungen
Bei Preisanpassungen kann nur vom Vertrag zurückgetreten werden, wenn alle der folgenden Punkte eindeutig erfüllt sind:
a) Die bestellten Materialien beinhalten oder sind keine kundenspezifischen Anfertigungen
b) Die Wytech AG selbst kann bei ihren Zulieferanten ohne Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten
c) Wenn die Waren, Basis- oder Rohmaterialien noch nicht in Fertigung eingeflossen sind
d) Die Gegenpartei die Rücktrittsabsicht schriftlich innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Preisanpassung an die Wytech AG zugestellt hat
3.3.3 Nebenkosten
Sämtliche Nebenkosten wie z.B. die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung gehen zu Lasten des Bestellers, wie auch alle Arten von Abgaben und Gebühren, ausser es ist anderweitig schriftlich vereinbart.
3.3.4 Fracht & Lieferungszuschläge
Werden grundsätzlich durch das gültige Angebot geregelt. Ändert der Kunde die Vereinbarung der Zustellung, indem eigene Logistik Abmachungen durch die Wytech berücksichtigt werden müssen. Sind folgende Zuschläge zu beachten:
a. Kunde stellt komplette Lieferpapiere bei = 0 CHF (EUR / USD)
b. Lieferpapiere ELAG / Post – Express Lieferant = 40 CHF (EUR / USD)
c. Lieferpapiere Transport / Palette = 80 CHF (EUR / USD)
sind zu Lasten des Bestellers akzeptiert, wie auch alle Arten von weiteren Abgaben und Gebühren Ihres eigenen Vertragspartners, ausser es ist anderweitig schriftlich vereinbart.
3.3.5 Mindestbestellwert
Als Industrieller Lieferant liegt der Minimumbestellwert bei 250 CHF / EUR pro Warenlieferung. Weitere Information finden Sie im jeweiligen Angebot.
3.4 Zahlungsfrist
Jede Rechnung muss innerhalb der auf der Rechnung erwähnten Zahlungsfrist bezahlt werden. Ist nichts anderes vereinbart, sind dies 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, netto ohne jeden Abzug. Die Zahlungen sind auf unsere entsprechenden Bankkonten in der entsprechenden Währung einzuzahlen.
3.4.1 Zahlungspflicht
Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn in der Schweiz der Rechnungs-Betrag in der entsprechenden Währung auf unserem Bankkonto oder in Bar eingegangen ist und zu unserer freien Verfügung steht.
3.4.2 Werkzeug- und Initialkosten
Werkzeugkosten oder Initialkosten (falls vorhanden) sind fällig bei Bestellung und werden bei Bestellung umgehend in Rechnung gestellt.
3.4.3 Teillieferungen
Bei geplanten und ungeplanten Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der einzelnen Lieferungen zu erfolgen.
3.4.4 Auslieferungsschwierigkeiten
Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, lnbetriebnahme oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, welche die Wytech AG nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Ansprüchen, Beanstandungen, Verlust, durch Transport entstandene Defekte oder von der Wytech AG nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu verrechnen, zu kürzen oder zurückzuhalten.
3.4.5 Mahnungen
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, wird er durch eine „Zahlungserinnerung“ mit der Begleichungsfrist von 10 Tagen erinnert. Lässt er diese ungenutzt verstreichen, wird eine „letzte Mahnung“ schriftlich zugestellt und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 70.00 erhoben. Nach Verstreichen der 10 Tage-Frist nach Druckdatum der „letzten Mahnung“, wird automatisch und ohne weitere Rücksprache die offizielle Betreibung eröffnet.
Grundsätzlich ist ab Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins zu entrichten. Der Verzugszins beträgt 10%.
3.4.6 Lieferstop
Wird die Zahlungspflicht für Teillieferungen nicht termingetreu erfüllt, behält sich Wytech AG das Recht vor, noch ausstehende Teillieferungen zurückzubehalten.
3.5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises Eigentum der Wytech AG. Die Wytech AG ist grundsätzlich berechtigt, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
3.5.1 Sorgfaltspflicht
Der Besteller ist verpflichtet auf die noch unbezahlte Ware oder Lieferung generelle Sorge zu tragen und bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
3.6 Lieferfrist
Ist nichts anderweitig vereinbart gelten die vereinbarten Lieferfristen als Richtzeiten.
3.6.1 Lieferfrist Verlängerungen
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert durch:
a) wenn die Wytech AG die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben nicht rechtzeitig erhalten hat, oder der Besteller diese Angaben nach Erteilung des Auftrages geändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht hat
b) wenn bei der Wytech AG, beim Besteller oder einem Dritten hindernde Umstände eintreten, welche die WYTECH AG nicht zu vertreten hat
c) wenn der Besteller mit der Ausführung der von Ihm zu verrichtenden Arbeiten, bzw. mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht im Rückstand ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
d) verzögerte Lieferung gibt weder auf Schadenersatz noch auf Rücktritt vom Vertrag Anspruch.
e) Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer speziellen gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung.
3.7 Transport und Versicherung
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten und innerhalb 5 Arbeitstagen schriftlich der Wytech AG mitzuteilen
3.7.1 Transportversicherung
Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten. Auch wenn sie von der WYTECH AG abzuschliessen ist, gilt sie als Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Bestellers abgeschlossen.
3.7.2 Übergang des Nutzen und der Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Domizil der WYTECH AG an den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung FRANKO, CIF, FOB oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt, oder auch wenn der Transport durch die WYTECH AG organisiert und geleitet wird.
3.7.3 Transportverzögerungen
Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, welche die WYTECH AG nicht zu verantworten hat, wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.
3.8 Produktehaftung
Grundsätzlich obliegen alle von der Wytech AG gelieferten Produkte in der Verantwortung über den sinnvollen und gesetzlich erlaubten Einatz dem Besteller. Wytech AG lehnt hier jegwelchige Produktehaftung grundsätzlich ab. Der Besteller einer Dienstleistung oder eines Produktes muss eigene Abklärungen treffen, ob und wie die gelieferten Produkte sinnvoll und gesetzeskonform eingesetzt werden. Alle speziellen Abmachungen bedingen grundsätzlich der schriftlichen Vertragsform.
3.9 Gewährleistung und Mängel
Der Besteller hat die Lieferung innert 10 Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, unter Beifügung des Lieferscheins der WYTECH AG, schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Unterlässt der Besteller die Mängelrüge innert der erwähnten Frist, entfallen die Ansprüche auf Ersatz und Entschädigung.
3.9.1 Behebung von Mängel / RMA Nummer
Sollte der Besteller fristgerecht Mängel der Lieferung angezeigt haben, verpflichtet sich die WYTECH AG, die schadhaften oder unbrauchbaren Teile nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Spezielle Auflagen gelten nur in schriftlicher Form. Rücksendungen von Waren werden nur durch die von der Wytech AG vergebenen RMA Nummer bearbeitet. Diese ist vor dem Versand mit einem (D Report (Mängelbeschrieb) anzufordern.
3.9.2 Schadenersatz
Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, kann ohne schriftliche Vertragform nicht eingefordert werden.
3.10. Wiederausfuhr
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Wiederausfuhr von gelieferter Ware schweizerischen oder ausländischen gesetzlichen Kontrollbestimmungen unterliegt. Wo entsprechende Regeln gelten, müssen Wiederausfuhrbewilligungen vom Besteller eingeholt werden, bevor er die Ware exportiert.
3.11. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
3.11.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist das Geschäftsdomizil der WYTECH AG, und zwar auch dann, wenn die Lieferung FRANKO, CIF, FOB oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt.
3.11.2 Anwendbares Recht
Der Vertrag und das Vertragsverhältnis zwischen WYTECH AG und dem Auftraggeber unterstehen dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) sowie des Wiener Kaufrechts (Vienna Convention on the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
3.11.3 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich beim Bezirksamt jenes Bezirkes, in welchem der jeweilige Sitz der Wytech AG im Handelsregister eingetragen ist.
4. Transportschäden / Waren Rücksendungen (RMA Prozess)
Die Wytech AG weist speziell darauf hin, dass Transportschäden oder Mängel aufgrund des Transportes innert 5 Arbeitstagen nach Datum des Wareneingang schriftlich gemeldet werden müssen, um unsere Versicherung entsprechend zu benachrichtigen. Für später eintreffende Reklamationen oder Mängelrügen lehnen wir jede Haftung ab.
Reparaturen oder Rücksendungen vom Kunden. Werden ausschliesslich mit der Vergabe einer RMA Nummer über die Wytech AG welche telefonisch / oder schriftlich per Email durch den Kunden angefordert wurde, entgegengenommen oder akzeptiert. Einfach nur zugestellte/retournierte Ware wird nicht bearbeitet und verbleibt im Besitz des Kunden. .
5. Datenschutz im Internet
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
6. Inhalt des Internetangebots
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7. Verweise und Links
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